Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Umsetzung der Richtline (EU) 2019/1937 das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG)“. Durch dieses Gesetz erhalten hinweisgebende Personen (§ 1 Abs. 1 HinSchG) die Möglichkeit unter besonderem Schutz Hinweise auf Missstände und/oder Gesetzesverstöße in Unternehmen und Behörden zu melden. Das vorliegende Portal eröffnet einen vertraulichen Kommunikationskanal, um mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße gemäß § 2 HinSchG (sachlicher Anwendungsbereich) zu melden. Der DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. ist von ihrem Beschäftigungsgeber zur Einrichtung und Betrieb der sog. internen Meldestelle (§§ 12 ff. HinSchG) beauftragt. Wir nehmen jeden Hinweis ernst und gehen jeder Nachricht gründlich und gewissenhaft, insb. unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Vertraulichkeitspflichten (§§ 8 ff. HinSchG) nach.
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.