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Hinweis auf einen Verstoß, der in den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fällt.

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Bitte erläutern Sie hier den Zusammenhang zwischen Ihrer beruflichen oder dientlichen Tätigkeit und Ihrer Kenntnis von dem verstoß, den Sie melden möchten. Nur wenn ein solcher Zusammenhang vorliegt, besteht ein Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Auch muss es sich um einen Verstoß bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem Sie tätig sind oder waren, oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt stehen oder standen, handeln.
Bitte machen Sie Angaben dazu, ob Sie den Sachverhalt schon unternehmensintern angesprochen haben.

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